Bei einer Entgeltfortzahlung muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Entgelt zahlen, obwohl der Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich vereinbarte Gegenleistung nicht erbringt.
Der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Kann der Arbeitnehmer von einem Dritten wegen des Verdienstausfalls infolge der Arbeitsunfähigkeit Schadensersatz verlangen (z. B. anlässlich eines Verkehrsunfalls), so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt tatsächlich fortgezahlt hat (Forderungsübergang).
Diese Fälle sind zwar nicht häufig, aber auch nicht unbedingt eine Seltenheit. Häufig steht der Arbeitgeber nun vor der Frage, welche Ansprüche er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz geltend machen kann und in welcher Höhe ...