Die Vergütung des Malerbetriebes ist der Gegenwert für die von ihm erbrachte Malerleistung. Regelt § 16 VOB/B die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen die Zahlung der Vergütung beansprucht werden kann, so behandelt § 2 VOB/B die Berechnung der Vergütung und § 8 VOB/B die Kündigung durch den Auftraggeber.
In der Broschüre „Nachforderungen beim Einheits- und Pauschalpreisvertrag nach § 2 VOB/B Mengenminderung/-mehrung und § 8 VOB/B Kündigung/Teilkündigung des Auftrags“ wird dargestellt, was der Unternehmer hierüber wissen sollte, wenn es zu Mengenabweichungen bei der Leistungserbringung kommt oder wenn der Auftraggeber den Vertrag bzw. Teilleistungen kündigt.
Dabei wird eingegangen auf § 2 VOB/B (Mengenminderung/Mengenmehrung) sowie § 8 Nr. 1 VOB/B (Kündigung/Teilkündigung) des Auftraggebers