Der Bundesfinanzhof (BFH) sorgt für mehr „Waffengleichheit“ im Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen und Kommunen. Der BFH hat mit seiner jetzigen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Städte und Gemeinden unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen.
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