Auf Einladung des Bundeskartellamts tauschten sich Anfang Februar 2012 Staatsanwälte und Landeskartellbehörden mit dem Bundeskartellamt über die Verfolgung von Submissionsabsprachen aus.
Bei diesem sogenannten Ausschreibungsbetrug gibt es eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft. Illegale Absprachen zwischen Wettbewerbern über die Angebote, die auf Ausschreibungen abgegeben werden, werden als verbotenes Kartell geahndet.
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