Beschäftigten Arbeitgeber weniger als 250 Mitarbeiter, können sie die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit finanzieren lassen. Dabei gelten nach der Neuregelung ab 1.4.2012 folgende Voraussetzungen:
Die Weiterbildungskosten können voll übernommen werden, sofern der Mitarbeiter bei Beginn der Fortbildung das 45. Lebensjahr vollendet hat (§ 82 SGB III). Bei jüngeren Mitarbeitern kann die Hälfte der Kosten übernommen werden, sofern die Maßnahme vor dem 31.12.2014 beginnt (§ 131a SGB III).
Alternative Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist nach § 77 Abs. 4 SGB III eine von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen.
Der Bildungsgutschein richtet sich besonders an Arbeitsuchende, für die die Teilnahme notwendig ist, um sich bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern. Oder für Mitarbeiter, um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Durch den Bildungsgutschein werden bis zu 100% der direkten Lehrgangskosten, Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung erstattet.
Weitere Möglichkeit: Prämiengutschein
Auch das Bildungsministerium unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem sog. Prämiengutschein. Dieser soll die Bereitschaft zur individuellen beruflichen Weiterbildung unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert.
Gefördert werden Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Durch den Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 € übernommen.