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VOB 2012 tritt erst später in Kraft

Ursprünglich für den Sommer geplant, ist mit der VOB 2012 erst sehr viel später zu rechnen ... zum Artikel

 

Wissen Sie, was eine Stunde Arbeit wirklich kostet?

Planwerte sind wie alle Kennzahlen zentrale Größen der Unternehmensführung. Als Ergebnis einer Planungsrechnung liefern sie wichtige Zielvorgaben für zukünftige Perioden ... zum Artikel

 

Gerätekostenermittlung im Maler- und Lackiererhandwerk

Die zunehmende Mechanisierung auch im Maler- und Lackiererhandwerk erfordert eine verursachungsgerechte Zurechnung der Kosten auf Baustellen bzw. Aufträge ... zum Artikel

 

Rechnungsstellung - Lästiges Übel?

Unternehmer müssen akquirieren und Aufträge abwickeln. Das Schreiben von Rechnungen wird - oft vor allem in kleineren Betrieben - meist eher „nebenbei“ erledigt, weil ganz einfach die Zeit fehlt, sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Doch bei einer verschleppten oder falschen Rechnungslegung kann wertvolle Liquidität verloren gehen ... zum Artikel

 

Abwesenheitsnachricht: Ja, Weiterleitung: Nein

Achtung, wenn Sie denken, im Urlaubsfall könnten Sie eingehende Mails zur Bearbeitung einfach an Kollegen weiterleiten ... zum Artikel

 

Auftragnehmer ist nicht an seine Schlussrechnung gebunden!

Das OLG Hamm hatte jetzt über die Bindungswirkung einer Schlussrechnung zu entscheiden ... zum Artikel

 

„Schweigepflicht“ auf einer Betriebsversammlung

Von dem Verbot, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten zu offenbaren oder zu verwerten, gibt es wichtige Ausnahmen ... zum Artikel

 

Seminar zum Thema "E-Bilanz"

90 Prozent der bilanzierenden Betriebe fühlen sich bislang nur teilweise oder unzureichend über die E-Bilanz informiert ... zum Artikel

 

Neues bei den Personengruppenschlüsseln im Meldeverfahren

Zum 1.6.2012 gelten schon wieder neue Spielregeln bei den Meldungen ... zum Artikel

 

Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Tablet-PC

Auch eine steuerfreie Überlassung von Smartphones und Tablet-PCs an Mitarbeiter ist nun möglich ... zum Artikel

weitere Artikel im Archiv

Ab 1.4.2012 fördert Agentur für Arbeit Weiterbildung besonders

Beschäftigten Arbeitgeber weniger als 250 Mitarbeiter, können sie die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter durch die Agentur für Arbeit finanzieren lassen. Dabei gelten nach der Neuregelung ab 1.4.2012 folgende Voraussetzungen: 

 

  • Der Mitarbeiter behält während der Weiterbildungsmaßnahme seinen Vergütungsanspruch.
  • Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebs durchgeführt und ist für die Förderung zugelassen.
  • Sie vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die Weiterbildungskosten können voll übernommen werden, sofern der Mitarbeiter bei Beginn der Fortbildung das 45. Lebensjahr vollendet hat (§ 82 SGB III). Bei jüngeren Mitarbeitern kann die Hälfte der Kosten übernommen werden, sofern die Maßnahme vor dem 31.12.2014 beginnt (§ 131a SGB III).

Alternative Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist nach § 77 Abs. 4 SGB III eine von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen.

Der Bildungsgutschein richtet sich besonders an Arbeitsuchende, für die die Teilnahme notwendig ist, um sich bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern. Oder für Mitarbeiter, um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Durch den Bildungsgutschein werden bis zu 100% der direkten Lehrgangskosten, Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung erstattet.

Weitere Möglichkeit: Prämiengutschein
Auch das Bildungsministerium unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem sog. Prämiengutschein. Dieser soll die Bereitschaft zur individuellen beruflichen Weiterbildung unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert.

Gefördert werden Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Durch den Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 € übernommen.

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