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Corona-Arbeitsschutzregel schnell und rechtssicher umsetzen

Seit August 2020 gilt eine neue Arbeitsschutzregel zum Corona-Virus. Was muss hier beachtet werden?

Abstand halten als wichtigste Vorgabe

Abstand halten als wichtigste Vorgabe

Die „SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel“ des BMAS konkretisiert die Anforderungen, um das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken bzw. niedrig zu halten.

Wie sieht die neue Regel aus?

In der Arbeitsschutzregel werden zahlreiche Aspekte des Betriebsalltags in Hinblick auf Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin behandelt. Unternehmen finden in den Ausführungen auch praktische Lösungsansätze für die eigenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. 

Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Bei der Erarbeitung eigener Mittel geht es um alle Situationen und Tätigkeiten, bei denen Menschen den aktuell gebotenen Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht einhalten können. Dabei können sich Firmen am sogenannten „TOP“-Prinzip orientieren. Damit werden die 

  1. Technischen,
    1. Beispiel: Trennwand zwischen Arbeitsbereichen
    2. Beispiel: Lüftungssysteme
  2. Organisatorischen
    1. Beispiel: Dienstplan, der Beschäftigte zeitlich oder räumlich stärker trennt
    2. Beispiel: versetzte Pausenzeiten und 
  3. Persönlichen Maßnahmen
    1. Beispiel: Mund-Nasen-Schutz
    2. Beispiel: Hände waschen
      zum Gesundheitsschutz bezeichnet, die verhindern sollen, dass sich das Virus im Unternehmen ausbreitet.

Jeder Betrieb kann sich also die Fragen stellen: Wo halten wir den Abstand aktuell nicht ein? Welche Maßnahme aus der Arbeitsschutzregel kann hier Abhilfe schaffen und von uns am besten umgesetzt werden? 

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Neben den eigentlichen Schutzmaßnahmen beinhaltet die Arbeitsschutzregel auch Ausführungen zur Gefährdungsbeurteilung, bei der systematisch alle relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind, ermittelt und bewertet werden. Diese gilt es zu prüfen und zu aktualisieren. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier 

Mitarbeiterunterweisung unterschreiben lassen

Auch die interne Kommunikation wird thematisiert. Denn schließlich ist es wichtig, die vorübergehend verstärkten Maßnahmen zum Infektionsschutz allen Beschäftigten bekannt zu machen und im Rahmen einer Unterweisung verständlich zu vermitteln. Die Mitarbeiterunterweisung muss dokumentiert werden.

Regelungen der Bundesländer beachten

Arbeitgeber, die die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen der Arbeitsschutzregel in ihrem Betrieb umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zusätzlich ist es ratsam, sich über mögliche Unterschiede zu Regelungen des eigenen Bundeslandes zu informieren. Auch die Berufsgenossenschaften bieten Informationen und Handlungsempfehlungen zum Thema an. Und auch in den Online-Arbeitsschutzportalen von BASIKNET Arbeitsschutz gibt es dazu praktische Hilfen.

Quellen: basiknet.de, vbg.de 

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