Das Thema „Ein- und Ausbaukosten“ beschäftigt uns und die gesamte Handwerksorganisation schon eine ganze Weile. Handwerker, die zur Erledigung eines Auftrags das notwendige Material (z.B. Wandfarben) bei einem Händler kaufen und es bei einem Verbraucher einbauen, begeben sich in eine regelrechte Haftungsfalle. Stellt sich nach Einbau des Materials heraus, dass dieses mangelhaft war, hat der Handwerker
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