Ab dem Sommer droht die Mindestlohnfalle
Arbeitgeber müssen im Sommer gut aufpassen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt – im Juli und noch einmal im Oktober.
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Nun steht fest: Arbeitgeber müssen die Energiepreispauschale im September auszahlen – ohne finanziell in Vorleistung zu gehen.
Darf der Kunde die Rechnung kürzen?
Das Malerinstitut bietet Ihnen eine breite Unterstützung. Was Ihnen am besten hilft, entscheiden Sie!
Manchmal haben selbst kleine Veränderung spürbare Effekte.
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