Reicht ein Mitarbeiter mit der Kündigung gleich eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist ein, wird aus Bedauern Ärger. Das sagt die Rechtsprechung dazu.
Wenn ein Mitarbeiter mit der Kündigung gleich eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist einreicht, wird aus Bedauern Ärger. Das sagt die Rechtsprechung dazu.