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Fachlich korrekt – und trotzdem haftbar? Warum Bedenkenhinweise mehr sind als Selbstschutz

In der Praxis passiert es immer wieder: Auf der Baustelle stellt sich heraus, dass eine Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Der Auftraggeber – oft mit Rückendeckung eines Architekten – will aber trotzdem, dass „einfach weitergemacht“ wird. Die Frage ist: Was tun?

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