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Übersichtlicher, einfacher, attraktiver für Bauherren und Modernisierer: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bisherigen Förderungen für die Energieeffizienz von Gebäuden neu strukturiert.

canva

Die Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen ist am 01.01.2021 in Kraft getreten, die weiteren Richtlinien folgen zur Jahresmitte. Mit der neuen BEG werden energetische Modernisierungen an bestehenden Gebäuden (Einzelmaßnahmen) sowie Neubauten, Immobilienkäufe und Vollmodernisierungen gefördert. Sie gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und kann von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern oder Käufern in Anspruch genommen werden.

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