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Flexibel und befristet: So unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit 3.000 € Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26. Oktober können Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als steuer- und abgabenfreie Zulage gezahlt werden. Was gilt es zu beachten?

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In der Übersicht

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets wurde die sogenannte Inflationsausgleichsprämie beschlossen, die rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Die Prämie dürfen Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Damit sollen Arbeitnehmer in der Inflation entlastet werden. Arbeitgeber wiederum haben so die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter spürbar zu unterstützen, ohne die Löhne insgesamt zu erhöhen. 

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