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„Passgenaue“ Krankschreibung nach einer Kündigung?

Wenn ein Mitarbeiter mit der Kündigung gleich eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist einreicht, wird aus Bedauern Ärger. Das sagt die Rechtsprechung dazu.

Barbara-Maria Damrau/Adobe Stock

Aus Arbeitsgebersicht gibt es selten Grund zur Freude, wenn über aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen berichtet wird. Gute Nachrichten vom Bundesarbeitsgericht aus Erfurt gibt es allerdings in einer Entscheidung vom 08.09.2021 (5 AZR 149/21). 

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