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Überfällige Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 können digitale Wirtschaftsgüter einfacher abgeschrieben werden.

Abschreibungen

canva

Seit Jahresbeginn können sogenannte digitale Wirtschaftsgüter im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgeschrieben werden werden.

Dazu zählen Computerhardware inkl. der dazu gehörenden Peripherie-Geräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Abschreibung kann optional auch für Anschaffungen vor 2021 angewendet werden.  

Diese Anpassung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer trägt dem tatsächlichen Tempo der technischen Entwicklung endlich Rechnung. Die bisherige Regelung war rund 20 Jahre in Kraft.

Eine Übersicht für welche Geräte und Anwendungen gilt, finden Sie in diesem Schreiben des Finanzministeriums.

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