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Neues zur „passgenau“ ausgestellten Krankschreibung nach einer Kündigung

Reicht ein Mitarbeiter mit der Kündigung gleich eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist ein, wird aus Bedauern Ärger. Das sagt die Rechtsprechung dazu.

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Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht auch dann nicht aus, wenn die gesamte Dauer der verbleibenden Kündigungsfrist durch eine Erstbescheinigung und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt wird. 

Das Arbeitsgericht Neumünster hat mit dieser Entscheidung (Urteil vom 23.09.2022, 1 Ca 20 b/22) die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichtes zur “passgenauen Krankschreibung” (siehe Artikel https://www.malerinstitut.de/passgenaue-krankschreibung-nach-einer-kuendigung/) aufgegriffen. 

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